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- REACH - Informationen zur Verordnung des europäischen Chemikalienrechts
REACH
Allgemeine Informationen zu REACH
REACH ist die seit 2006 verabschiedete Verordnung der Europäischen Union zur Reform des Europäischen Chemikalienrechts. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation an Authorisation of Chemicals). Die Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Was ist REACH?
REACH schreibt vor, dass in der EU chemische Stoffe ab einer Jahresproduktion oder bei Importmengen ab einer Tonne auf ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt hin getestet und registriert werden müssen. Dies gilt auch für diejenigen Stoffe, die sich bereits auf dem Europäischen Markt befinden. Wie von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA veröffent, wurden insgesamt rund 65 000 bestehende Stoffe vorregistriert. Die Behörde rechnet weiterhin mit jährlich ca. 400 neu produzierten Stoffen unter die Registrierungspflicht fallen.
Ziel von REACH ist es den Risikofaktor von Chemikalien zu bemessen und damit den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Des Weiteren soll REACH die Transparenz im komplexen Bewertungsverfahren erhöhen und zu einer schnelleren und effizienteren Bewertung der Chemikalien führen.
Wie viele Expositionsszenarien werden in einem SDB für ein Gas oder ein Gasgemisch gelistet?
Die Zahl und die Art der Expositionsszenarien (ES) hängen von der ausgehenden Gefahr und dem Verwendungszweck des jeweiligen Gases ab. Derzeit sind noch keine ES entwickelt worden. So ist es zurzeit nicht möglich, eine exakte Antwort zu geben.
Entsprechen die von Linde mitgelieferten Sicherheitsdatenblätter den REACH-Anforderungen?
Um den Anforderungen komplett zu genügen, muss ein SDB neben den bekannten Angaben zukünftig auch Risiko-Bewertungen und Expositionsszenarien enthalten. Diese Anforderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Registrierungsprozesses erstellt. Dies gilt für die gesamte europäische Chemische Industrie und ist von den Behörden so vorgesehen. Die aktuellen Sicherheitsdatenblätter der Linde Group sind technisch korrekt und genügen den Anforderungen.
Für Kunden & Lieferanten | For Customers & Suppliers
Der Austausch von Informationen entlang der Lieferkette einer Substanz ist wesentlicher Bestandteil der Registrierung
Substanzen für die Registrierung
Als ersten Schritt innerhalb des REACH-Prozesses hat die Linde Group sämtliche „phase-in Substanzen“ vorregistriert, die wir derzeit entweder herstellen, importieren oder als nachgeschalteter Anwender an unsere Kunden liefern. Ausgenommen sind die Substanzen, die im Anhang IV und V der Verordnung genannt sind. Beide Listen, sowohl die vor-registrierten Substanzen als auch die Ausnahmen, können Sie diesen Seiten entnehmen.
Substanzen für die Registrierung - Ausnahmen gemäß Annex IV und V
- Kohlendioxid, Wasserstoff
- Stickstoff, Sauerstoff, Argon, Helium, Neon, Krypton, Xenon
- Mischungen dieser Substanzen
- Medizinische Gase und Gase als Nahrungsmittelzusatzstoffe
- Erdgas, Propangas
Stoffe und Gemische
In den Produkten, Stoffen oder Gemischen, die wir Ihrem Unternehmen liefern, sind keine besorgniserregenden Substanzen in einer Konzentration > 0,1 % (w/w Gewichtsprozent) enthalten. Dies gilt insoweit, als dass diese nicht von Ihnen explizit als Konzentrationsbestandteil eines Spezialgasgemisches bestellt wurden. Details entnehmen Sie bitte den von uns für Ihr Unternehmen bereitgestellten Sicherheitsdatenblättern.
Erzeugnisse
Im Juni 2018 wurde Blei (CAS-Nr. 7439-92-1) in die ECHA Kandidatenliste für SVHC aufgenommen.
Alle Messingbauteile an unseren Produkten oder deren Einzelkomponenten (bei Ventilen sind dies beispielsweise Ventilkörper, Ventilsitz, Spindel, obere Druckmutter, Sicherheitshalterung) enthalten mehr als 0,1% Blei (EC-Nummer: 231-100-4, CAS Nummer: 7439-92-1).
Im Anhang A finden Sie die SVHC Liste mit unseren Erzeugnissen, die eine Konzentration über 0,1 % gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung aufweisen.
Bitte beachten Sie, dass Verbände wie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Informationen zum SVHC-Stoff Blei veröffentlicht haben. Demnach kann dieser Stoff als festgebundener Legierungsbestandteil in Bauteilen für komplexe Erzeugnisse, wie Industriearmaturen aus Messing, Rotguß oder Kupfer vorkommen. Eine Exposition gegenüber Blei in solchen Bauteilen ist jedoch nicht zu erwarten. Aus diesem Grund sind keine zusätzlichen Anforderungen an das Risiko Management notwendig.
Übersicht Linde Erzeugnisse
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass in den von uns gelieferten Erzeugnissen* folgende besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste (Stand: 25.06.2020) in Konzentration über 0,1 % gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) enthalten sind, wobei die Bezugsgröße das kleinste eines zusammengesetzten Erzeugnisses ist. Ausführliche Informationen zur sicheren Verwendung und Abfallentsorgung finden Sie in der ECHA SCIP **-Datenbank.
Hersteller / Manufacturer | SVHC CAS N° |
Limit %[w/w] | Type |
---|---|---|---|
Cavagna-Omeca | LEAD/Blei 7439-92-1 |
> 0.1 | Valve |
Cavagna-Pergola | LEAD/Blei 7439-92-1 |
> 0.1 | Valve |
GCE s.r.o | LEAD/Blei 7439-92-1 |
> 0.1 | Valve |
Neriki | LEAD/Blei 7439-92-1 |
> 0.1 | Valve |
Müller Gas Equipment | LEAD/Blei 7439-92-1 |
> 0.1 | Valve |
Rotarex | LEAD/Blei 7439-92-1 |
> 0.1 | Valve |
*In Fall von Ventilen sind die folgenden Baugruppen betroffen:
Ventilkörper, Ventilsitz, Spindel, obere Druckmutter, Sicherheitshalterung.
**SCIP ist die Datenbank der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) für Informationen zu bedenklichen Stoffen in Artikeln als solche oder in komplexen Objekten (Produkten), die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (WFD) und des Chemikalien Gesetz (ChemG) eingerichtet wurde.