Nach oben

Routing Order

Stückgut und Ladungsverkehr - Lieferungen an Linde Gas Deutschland.

Stückgut- und Ladungsverkehr – Lieferungen für die Linde GmbH ( alle Linde Gesellschaften mit Sitz in Deutschland) nachstehend LINDE genannt.
"FCA" bzw. "EXW"-Lieferungen für LINDE 

Zur weiteren Optimierung der Beschaffungslogistik von LINDE wurde der Logistik – Dienstleister „Transporeon“ mit dem Management aller Speditions- und Frachtdienstleistungen im nationalen und internationalen Stückgut- und Ladungsverkehr beauftragt.   Folgende Speditions- und Frachtdienstleistungen werden über diesen „Routing Order-Prozess“ abgewickelt:

  1. Stückgut ab 31,5 kg bis 2.000 kg frachtpflichtigem Gewicht; innerhalb Deutschlands und der EU-Länder (ausgenommen sind Dritt-Länder)
  2. Teil– und Komplettladungen > 2.000 kg frachtpflichtigem Gewicht – innerhalb Deutschlands und der EU -Länder (ausgenommen sind Dritt-Länder)

Als Stückgut werden in der Logistik alle Güterarten bezeichnet, die sich am „Stück“ in einer formbeständigen Ladeeinheit transportieren lassen. Z.B. Gebinde als Kisten; beladene Paletten, Maschinen- und/oder Anlagenteile; Kabel-; Papier- oder Blechrollen und Fässer.
Kein Stückgut sind z.B. Gase oder auch Flüssigkeiten; Sand , Kohle, Getreide und vergleichbare Feststoffe, die ohne eigene Behälter in Transportfahrzeugen oder -einheiten befördert werden. 

Die „Routing-Order“ Regelung gilt für folgende Linde-Gesellschaften der Linde GmbH:

  • Geschäftsbereich Linde Gas, Seitnerstraße 70, 82049 Pullach
  • Linde Gas Therapeutics GmbH, Mittenheimer Str. 19, 85764 Oberschleißheim
  • Linde Gas Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG, Seitner Str.70, 82049 Pullach
  • Hydromotive GmbH & Co.KG, Spergauer Str. 1a, 06237 Leuna
  • Linde Electronics GmbH & Co. KG, Seitnerstraße 70, 82049 Pullach
  • Linde Gas Headquarters, Seitnerstraße 70, 82049 Pullach

Betroffen von der o.g. Regelung sind alle „FCA“ bzw. „EXW“-Lieferungen mit einem Bruttogewicht größer 31,5 kg oder die aus anderen Gründen nicht mit einem Paketdienstleister befördert werden können.

Sendungen, für die eine „Frei Haus“ -Lieferung mit dem zuständigen Einkauf vereinbart wurde, bleiben zunächst von dieser Regelung ausgenommen. Alle anderen, von LINDE bestellten „FCA“ bzw. „EXW“ – Lieferungen mit einem Bruttogewicht größer als 31,5 kg, sind ausschließlich über den genannten Dienstleister abzuwickeln.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung ihrer Sendungen verwenden sie bitte das entsprechende Avisierungsformular für die jeweilige LINDE-Gesellschaft. Die Rechnungsanschrift entnehmen sie bitte der vorliegenden Bestellung. 

Bitte füllen sie das Avisierungsformular bezüglich der notwendigen Vorgaben aus und senden sie dieses an folgende E-Mailadresse: LogisticandTransportation@linde.com 

Für Rückfragen bei LINDE senden sie bitte ihre Fragen an folgende E-Mailadresse: LogisticandTransportation@linde.com 


Wir weisen darauf hin, dass alle, durch Nichteinhaltung dieser Versandvorschrift entstehenden Mehrkosten, insbesondere

  • Beauftragung eines anderen Transportdienstleisters 
  • Kosten durch falsche Sendungsanmeldung oder fehlerhafte Versanddokumente nicht akzeptiert werden

Rückfragen und Kontaktadressen:

Bei Rückfragen zur Avisierung von Sendungen und andere Belange kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter folgender Adresse:LogisticandTransportation@linde.com.

Hinweise zur Abwicklung der Routing Order 

Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte folgende Punkte:

  1. Sendungsavisierung
    Für die Avisierung laden sie bitte das entsprechende Avisierungsformular von dieser Webseite herunter und senden sie es spätestens 24 h vor Versandtermin ausgefüllt an die E-Mailadresse: LogisticandTransportation@linde.com
  2. Europaletten
    Bitte achten Sie darauf, dass die Lieferung nicht auf Europaletten erfolgt, da ein Palettentausch nicht möglich ist. Sollten sie dennoch Europaletten verwenden, gehen diese mit der Lieferung in das Eigentum von LINDE über. Benutzen Sie deshalb ausschließlich Einwegpaletten.
  3. Sendungsübernahme
    Am Übernahmetag muss die Sendung spätestens um 10:00 Uhr abholbereit sein oder Sie teilen rechtzeitig auf dem Avisierungsformular die genaue Uhrzeit mit, wann am Abholtag die Ware abgeholt werden kann. Kosten, die durch die Verzögerungen auf Lieferantenseite entstehen, werden von LINDE nicht übernommen sondern an den jeweiligen Lieferanten weiterberechnet.

Downloads:

Avisierungsformular Deutsch

Avisierungsformular Englisch