Acetylen

Behandlung von Gasflaschen in Notfällen.

1. Behandlung von Gasflaschen, die einem Brand oder Wärmeeinwirkung ausgesetzt waren (gilt nicht für Acetylenflaschen - siehe hierzu Punkt 2)

Jede Gasflasche, die einem Brand oder extremer Hitze ausgesetzt ist, kann infolge ansteigender Temperatur und steigendem Druck bersten. Dies gilt sogar für Flaschen, die mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung ausgerüstet sind, da unter extremen Bedingungen der Überdruck durch die Sicherheitseinrichtung nicht schnell genug abgeführt werden kann. Gefahren entstehen durch Druckwellen, herumfliegende Behälterteile und durch brennbaren, toxischen oder korrosiven Flascheninhalt.

1.1. Flaschen mit ungiftigem oder nicht ätzendem Gasinhalt, die sich in einem Bündel oder Lagerbereich befinden
  • Personal warnen und den Bereich evakuieren.
  • Zutritt zu dem Bereich durch das Absperren mit einem Seil oder Flatterband und durch das Aufstellen von Warnhinweisen/ Warnschildern verhindern.
  • Feuerwehr alarmieren und den Gaselieferanten verständigen. Flaschen sofort aus sicherer Entfernung/ Deckung – hinter massiven Betriebseinrichtungen oder einer festen Wand – mit reichlich Wasser kühlen.
  • Uhrzeit des Brandausbruchs, Inhalt, Anzahl und Standort der betroffenen Gasflaschen feststellen.
  • Diese Information und alle Empfehlungen dieses Merkblattes der Feuerwehr bei deren Ankunft aushändigen. Flaschen, die verflüssigte Gase (z. B. Flüssiggas, Kohlendioxid und Stickstoffoxid) enthalten, müssen aufrecht stehend gelagert werden.

Jede umgekippte Flasche ist aufrecht hinzustellen, um Flüssigkeitsaustritt aus dem Flaschenventil oder der Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung zu vermeiden. Es muß darauf geachtet werden, dass die Flaschen während des Kühlens nicht durch den Druck des Wasserstrahls umgestoßen werden. Acetylenflaschen haben ein größeres Gefahrenpotenzial. Ihre Behandlung wird im Abschnitt 2 beschrieben.

1.2. Im Einsatz befindliche Einzelflaschen, die nicht giftige oder nicht ätzende Gase enthalten
1.2.1. Dauer des Brandes oder der Wärmeeinwirkung nicht feststellbar

Empfehlungen gemäß 1.1. anwenden.

1.2.2. Bei Anwesenheit zu Beginn des Brandes oder der Wärmeeinwirkung
  • Wenn unter Berücksichtigung der Brandoder Wärmeeinwirkung gefahrlos möglich, geöffnete Flaschenventile schließen und alle Flaschen, die in der Nähe sind, entfernen.
  • Personal warnen und den Bereich evakuieren.
  • Zutritt zu dem Bereich durch das Absperren mit einem Seil oder Flatterband und durch das Aufstellen von Warnhinweisen/ Warnschildern verhindern.
  • Feuerwehr alarmieren und den Gaselieferanten verständigen
  • Uhrzeit des Brandausbruchs oder der Wärmeeinwirkung sowie den/die Flascheninhalt(e) feststellen, und diese Information und alle Empfehlungen dieses Merkblattes der Feuerwehr bei deren Ankunft aushändigen.
  • Flaschen sofort aus sicherer Entfernung/Deckung – hinter massiven Betriebseinrichtungen oder einer festen Wand – mit reichlich Wasser kühlen.
  • Das Kühlen für eine kurze Zeit unterbrechen, wenn der Brand gelöscht ist.
  • Falls die Flaschen schnell trocknen oder sich Dampf auf der Flaschenoberfläche bildet, ist das Kühlen sofort fortzusetzen.
  • Das Kühlen kann eingestellt werden, wenn die Flaschen 10 Minuten ohne Wasserberieselung nass bleiben.
1.3. Im Einsatz befindliche Einzelflaschen mit einem brennbaren Gas, welches über eine Undichtheit am Ventil austritt und sich entzündet hat

Wenn gefahrlos durchführbar, Flaschenventil schließen. Diese Maßnahme führt normalerweise zu einer Unterbrechung des Gasstroms und und zum Erlöschen der Flamme am Ventil. Bei einer in einem geschlossenen Raum aufgestellten Flasche, deren Ventil nicht mehr geschlossen werden kann, soll während der Kühlung mit Wasser die am Ventil austretende Flamme normalerweise nicht gelöscht werden. Wird die Flamme gelöscht, kann das Gas weiter ausströmen und eine Explosion verursachen.

1.4. Flaschen, die giftige oder ätzende Gase enthalten

Zusätzlich zum Umfang der Wärme- oder Brandbelastung ist das Gefahrenpotential von den Eigenschaften, den Mengen der involvierten Gase und den Lagerbedingungen abhängig. Deshalb muss jede Tätigkeit durch eine gut ausgebildete Person entschieden und angewiesen werden, die in der Lage ist, schnell die angemessenen Maßnahmen zur Risikoverringerung zu erkennen.

Vor derartigen Tätigkeiten ist

  • das Personal zu warnen und der Bereich zu evakuieren,
  • der Zutritt zu dem Bereich durch das Absperren mit einem Seil oder Flatterband und durch das Aufstellen von Warnhinweisen/ Warnschildern zu verhindern,
  • die Feuerwehr zu alarmieren und der Gaselieferanten zu verständigen,
  • die Uhrzeit des Brandausbruchs oder der Wärmeeinwirkung sowie den (die) Flascheninhalt(e) festzustellen, und diese Information und alle Empfehlungen dieses Merkblattes der Feuerwehr bei deren Ankunft auszuhändigen.

2. Behandlung von Acetylenflaschen, die einem Brand oder einer Wärmeeinwirkung ausgesetzt waren

Das Sicherheitssystem einer Acetylenflasche (poröse Masse und Lösemittel) verhindert normalerweise einen gefährlichen Acetylenzerfall. Wenn Acetylenflaschen aber Feuer oder extremer Wärme ausgesetzt sind oder sich ein Flammenrückschlag vom Brenner in die Flasche ereignet, kann sich eine Zerfallsreaktion entwickeln. Entweicht zusätzlich Acetylen aus der heißen Flasche, wird dies noch gefördert. Infolge des Zerfallverlaufs erhöhen sich Druck und Temperatur. Dies kann zum Bersten der Flasche führen. Gefahren entstehen durch Flammen, Druckwelle und wegfliegende Flaschenteile. Eine geborstene Acetylenflasche kann über eine weite Entfernung geschleudert werden.

2.1. Acetylenflaschen im Brandfall, die sich in einem Bündel oder Lagerbereich befinden
  • Personal warnen und den Bereich evakuieren.
  • Zutritt zu dem Bereich durch das Absperren mit einem Seil oder Flatterband und durch das Aufstellen von Warnhinweisen/ Warnschildern verhindern.
  • Feuerwehr alarmieren und den Gaselieferanten verständigen.
  • Wenn gefahrlos möglich, Flaschen sofort aus sicherer Entfernung/Deckung – hinter massiven Betriebseinrichtungen oder einer festen Wand – mit reichlich Wasser kühlen.
  • Anzahl und Standort der betroffenen Acetylenflaschen sowie die Uhrzeit des Brandausbruchs feststellen. Diese Information und alle Empfehlungen dieses Merkblattes der Feuerwehr bei deren Ankunft übergeben.
2.2. Acetylen-Einzelflaschen im Einsatz
2.2.1. Dauer des Brandes oder der Wärmeeinwirkung nicht feststellbar

Empfehlungen gemäß 2.1. anwenden

2.2.2. Bei Anwesenheit zu Beginn des Brandes oder der Wärmeeinwirkung
  • Falls unter Berücksichtigung der Brandoder Wärmeeinwirkung gefahrlos möglich, geöffnete Flaschenventile schließen.
  • Personal warnen und Bereich evakuieren.
  • Zutritt zu dem Bereich durch das Absperren mit einem Seil oder Flatterband und durch das Aufstellen von Warnhinweisen/ Warnschildern verhindern.
  • Feuerwehr alarmieren und den Gaselieferanten verständigen.
  • Uhrzeit des Brandausbruchs oder des Beginns der Wärmeeinwirkung feststellen, und diese Information und alle Empfehlungen dieses Merkblattes der Feuerwehr bei deren Ankunft aushändigen.
  • Flasche(n) sofort aus sicherer Entfernung/ Deckung – hinter massiven Betriebseinrichtungen oder einer festen Wand – mit reichlich Wasser kühlen.
  • Falls die Acetylenflaschen schnell trocknen oder sich Dampf auf der Flaschenoberfläche bildet, ist mit dem Kühlen durch Wasser fortzufahren.

Bleiben die Flaschen mindestens 30 Minuten kalt und nass, kann man sich ihnen normalerweise gefahrlos nähern, um sie auf Undichtigkeiten zu prüfen. Falls keine Undichtigkeiten festgestellt werden, sind die Flaschen von dieser Stelle zu entfernen und für mindestens 24 Stunden in Wasser zu tauchen. Danach sind sie an einen sicheren Platz zu bringen. Eine undichte Flasche darf nicht entfernt und muss 24 Stunden mit Wasser gekühlt werden. Der Bereich ist in der Zeit durch ein Seil oder Flatterband zu sperren.

2.3. Acetylenflasche, in die ein Flammenrückschlag hineingelaufen ist oder mit einem undichten Ventil und austretender Acetylenflamme

Ein Flammenrückschlag vom Brenner in die Acetylenflasche oder am Ventil ausströmendes, brennendes Gas verursachen eine gefährliche Situation. Nur wenn direkt nach der Entzündung durchführbar, Flaschenventil schließen, um den Gasstrom zu unterbrechen. Mit bloßen Händen an der Flaschenoberfläche fühlen, ob ein Temperaturanstieg festzustellen ist. Falls

  • die Flasche heiß wird,
  • die Flamme nicht erlischt oder weiterhin Gas austritt oder
  • irgendein Zweifel aus einem anderem Grund besteht, sind die vorgenannten Empfehlungen unter Abschnitt 2.2. anzuwenden.

Bei einer in einem geschlossenen Raum aufgestellten Acetylenflasche, deren Ventil nicht mehr geschlossen werden kann, soll während der Kühlung mit Wasser die am Ventil austretende Flamme normalerweise nicht gelöscht werden. Wird die Flamme gelöscht, kann weiterhin Acetylen entweichen und eine Explosion verursachen.

2.4. Acetylenbündel

Bei einem Flammenrückschlag nur das Hauptabsperrventil des Bündels schließen und die Prüfverfahren, Maßnahmen und Empfehlungen gemäß den vorgenannten Abschnitten 2.2. und 2.3. anwenden. Da die Flaschen in einem Bündel eng aneinander stoßen, kann das wirkungsvolle Kühlen mit Wasser nicht garantiert werden. Aus diesem Grund müssen Bündel, in denen ein Zerfall vermutet wird, mindestens 24 Stunden mit einem Wassermantel gekühlt werden, nachdem die Brand- bzw. Wärmequelle beseitigt und die Flaschen für mindestens 30 Minuten kalt und nass geblieben sind. Während dieses Zeitraumes ist es verboten, sich solchen Bündeln zu nähern. Der Zutritt zu dem Bereich ist durch das Absperren mit einem Seil oder Flatterband und durch das Aufstellen von Warnhinweisen/ Warnschildern zu verhindern.

3. Schlußbemerkung

Bei Notfällen ist es von größter Wichtigkeit, daß die Betroffenen geeignete Empfehlungen zur Verfügung haben. Jede Situation dieser Art erfordert eine sorgfältige Einschätzung der mit ihr verbundenen Risiken und Gefahren.

Diese Veröffentlichung entspricht dem Stand des technischen Wissens zum Zeitpunkt der Herausgabe. Der Betreiber muss die Anwendbarkeit der Sicherheitshinweise auf seine spezielle Situation im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen und die Aktualität der vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung sicher stellen.